In deiner Funktion als Leiter/-in des Bauamts verantwortest du eigenständig die Abwicklung von Bauverfahren, beginnend mit der Erstberatung der Bauwerber bis zur Fertigstellungsmeldung. Regelmäßiger Austausch mit Sachverständigen sowie Behörden ist Teil deiner Aufgaben, ebenso die Teilnahme an Bauverhandlungen und die Erstellung von Bescheiden samt Gebührenvorschreibungen.
Zusätzlich kümmerst du dich um Raumordnungsverfahren, einschließlich Widmungen und Bebauungsplänen. Du bist für die Feststellung der Notwendigkeit solcher Verfahren verantwortlich und kommunizierst proaktiv mit Bürgern, um den Verfahrenslauf zu planen und Zeitverzögerungen zu vermeiden. Du beauftragst externe Sachverständige oder führst die Verfahren eigenständig mit Hilfe von Software durch. Außerdem bereitest du Pläne und Verordnungen für die Sitzungen des Bauausschusses und des Gemeinderats auf.
Das Bauamt bildet den Hauptteil deiner Tätigkeit; dazu kommen abwechslungsreiche Projekte und EDV-spezifische Aufgaben.